Allgemeine Vertragsbedingungen von ORTHOSONO

für die Teilnahme an Veranstaltungen und Online-Seminaren von ORTHOSONO für medizinische Fort- und Weiterbildungen und für nicht medizinische Fort- und Weiterbildungen.

1. Vertragsgegenstand, Geltungsbereich, Vertragsschluss und Vertragsdurchführung

  • ORTHOSONO (nachfolgend als „Veranstalter“ bezeichnet) führt Fortbildungs- und Weiterbildungsveranstaltungen durch. Alle Leistungen und Angebote des Veranstalters richten sich an Ärztinnen und Ärzte, einige spezielle Angebote richten sich auch an Angehörige medizinischer Fachberufe und andere ausgewiesene Zielgruppen (nachfolgend jeweils als „Teilnehmer“ bezeichnet, wobei aus Gründen der besseren Lesbarkeit nur die männliche Form verwendet wird. Die Formulierungen beziehen sich jedoch auf Angehörige aller Geschlechter, sofern nicht ausdrücklich auf ein Geschlecht Bezug genommen wird).
    Sie erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Vertragsbedingungen, die im Einzelfall durch veranstaltungsspezifische Entgeltlisten bzw. Leistungsbeschreibungen ergänzt bzw. modifiziert werden können. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Veranstalter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
  • Inhalt und Umfang der Leistungen des Veranstalters ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot des Veranstalters. Alle Angebote des Veranstalters sind freibleibend.
  • Sofern der Teilnehmer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, bestätigt er mit der Aufgabe seiner Buchung an den Veranstalter, dass er unbeschränkt geschäftsfähig und insbesondere volljährig ist. Sofern der Teilnehmer bei der Buchung für ein Unternehmen, eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB tätig ist, bestätigt er mit der Aufgabe der Buchung an den Veranstalter, dass er hierzu vertretungsberechtigt ist.
  • Leistungsangaben sind als annähernd zu verstehen. Sie sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. An Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Veranstalter die Eigentümer- und Urheberrechte vor. Diese Gegenstände dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
  • Es ist dem Veranstalter gestattet, Leistungen nach diesem Vertrag insgesamt oder zum Teil an geeignete Dritte zu übertragen.
  1. Widerrufsrecht

Falls der Vertrag mit dem Veranstalter unter ausschließlicher Nutzung von Fernkommunikationsmitteln, d.h. per E-Mail oder Briefpost geschlossen wurde, sowie für Haustürgeschäfte steht dem Teilnehmer ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu, sofern der Teilnehmer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, d.h. eine natürliche Person ist und das Rechtsgeschäft weder seiner gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann:

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag Ihrer Buchung.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben müssen Sie

ORTHOSONO
für Fort- und Weiterbildung
Robert-Koch-Str. 33

34260 Kaufungen
E-Mail: konermann@orthosono.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, was jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Widerrufsfolgen

(1) Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben abzüglich unserer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,-€, pro gebuchte Veranstaltung unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Wir erheben eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,-€ je gebuchter Veranstaltung.

(2) Ausnahmen:
Online-Buchungen zu den auf der Webseite orthosono.de angebotenen Online-Seminaren stellen eine digitale Dienstleistung dar und sind vom Recht auf Widerruf ausgeschlossen.
Eine Buchung über das Online-System ist daher nur möglich, wenn bei der Bestellung der Verzicht auf Widerruf durch Setzen eines Häkchens akzeptiert wird. Andernfalls kann eine Buchung zu den Online-Seminaren nicht abgeschlossen werden.

Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

  1. Pflichten des Teilnehmers
  • Der Teilnehmer ist verpflichtet, die für seine Buchung sowie die für seine Anmeldung über das Online-Portal des Veranstalters geforderten personenbezogenen Daten sachlich richtig und wahrheitsgemäß anzugeben. Sollten sich die bei der Anmeldung über das Online-Portal des Veranstalters geforderten Stammdaten (z.B. Adresse bei Umzug) oder Zahlungsdaten während der Laufzeit bestehender Verträge ändern, ist der Teilnehmer verpflichtet, dem Veranstalter dies unverzüglich mitzuteilen.
  • Der Teilnehmer hat sämtliche in seine Sphäre fallenden Voraussetzungen zu schaffen, welche für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung des Veranstalters notwendig sind.
  • Mit seiner Anmeldung zu einer Veranstaltung mit einer Telelernphase (Online-Seminar) akzeptiert der Teilnehmer die Nutzungsvereinbarungen von ORTHOSONO für Fort- und Weiterbildung für die zu diesem Zeitpunkt genutzte Lernplattform. Diese werden auf der Startseite der aktuell genutzten Lernplattform veröffentlicht.
  • Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von jeglichen Ansprüchen Dritter aufgrund widerrechtlicher Nutzung des Online-Portal des Veranstalters und der Lernplattform durch den Teilnehmer frei. Der Teilnehmer unterrichtet den Veranstalter unverzüglich von jeglicher Inanspruchnahme Dritter aufgrund einer widerrechtlichen Nutzung des Online-Portal des Veranstalters und der Lernplattform des Veranstalters.
  • Der Teilnehmer erklärt, dass er, wenn er absichtlich oder unabsichtlich, wissentlich oder unwissentlich Dritten die Benutzung seines Zugangs bzw. seines Login-Namens ermöglicht, voll verantwortlich für alle Online-Handlungen dieser Personen ist. Der Teilnehmer haftet für jeglichen insoweit auftretenden Missbrauch und hat alle anfallenden Kosten der unberechtigten Nutzung zu tragen.
  • Der Teilnehmer hat seine Verbindungskennung (Login-Name, Passwort, ggf. PINs und RE-ALM) geheim zu halten und den ordnungsgemäßen Gebrauch sicherzustellen. Der Veranstalter weist darauf hin, dass die Speicherung von Passwörtern etc. auf dem Rechner die Gefahr eines Missbrauchs durch Dritte hervorruft. Steht zu befürchten, dass Dritte unberechtigt Kenntnis vom Passwort etc. erlangt haben, so ist der Teilnehmer verpflichtet, den Veranstalter unverzüglich darüber zu informieren und die Änderungen der entsprechenden Daten zu veranlassen oder soweit möglich selbst vorzunehmen. Die Kosten für die Sperrung oder Änderung der Verbindungskennung hat der Teilnehmer zu tragen, soweit er für die Notwendigkeit der Sperrung oder Änderung verantwortlich ist.
  • Der Veranstalter nimmt regelmäßig Datensicherungen vor, kann jedoch nicht garantieren, dass ein Backup für alle Daten des Teilnehmers erfolgt. Der Teilnehmer nimmt dies zur Kenntnis und wird selbst für die regelmäßige Sicherung seiner Daten Sorge tragen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust von Eintragungen und Daten des Teilnehmers.
  • Erlangt der Veranstalter von einer unerlaubten Handlung des Teilnehmers Kenntnis oder wird er von einer vermeintlich unerlaubten Handlung durch Dritte in Kenntnis gesetzt, wird der Veranstalter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die personenbezogenen Daten an die Strafverfolgungs- und Ordnungsbehörden weitergeben. Sollte zuvor aufgrund von Rechtsvorschriften eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Übermittlung oder der beanstandeten Handlung durch den Veranstalter erforderlich sein, wird er diesem nachkommen.
  • Verstößt der Teilnehmer schuldhaft gegen seine vertraglichen Pflichten, ist der Veranstalter berechtigt, den Login-Namen zu sperren. Bei groben Verstößen behält sich der Veranstalter das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages vor.
  • Mit seiner Anmeldung zu einer Veranstaltung akzeptiert der Teilnehmer die zu diesem Zeitpunkt gültige Hausordnung, in der ORTHOSONO die Veranstaltung durchführt.

4. Teilnahmegebühren und Zahlung

  • Alle vom Teilnehmer geschuldeten Teilnahmegebühren sind in EURO zur Zahlung fällig. Die im Angebot des Veranstalters genannten Teilnahmegebühren gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Veranstaltungsdaten unverändert bleiben.
  • Soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt, verstehen sich die an den Veranstalter zu entrichtenden Teilnahmegebühren als Endpreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit sie anfällt.
  • Kommt der Teilnehmer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Veranstalter berechtigt, den ihm insoweit entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
  • Die Zahlungspflicht besteht auch für Rechnungsbeträge, die durch befugte oder unbefugte Nutzung des Online-Portals und der Lernplattform durch Dritte entstanden sind, soweit der Teilnehmer diese zu vertreten hat. Zu vertreten hat der Teilnehmer jede Nutzung, die er in zurechenbarer Weise ermöglicht oder gestattet hat.
  • Die dem Teilnehmer zur Verfügung gestellten Zahlungsmöglichkeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Buchungsprozess. In jedem Fall hat der Teilnehmer die erforderlichen Daten bei dem jeweiligen Vertragsschluss anzugeben. Der Veranstalter behält sich vor, im Einzelfall Zahlungsarten auszuschließen. Falls eine Zahlung fehlschlägt oder nicht möglich ist, hat der Veranstalter das Recht, den Login-Namen des Teilnehmers zu sperren.
  • Kosten, insbesondere Gebühren, für durch den Teilnehmer zu vertretende Zahlungsfehlschläge hat der Teilnehmer zu tragen. Für jeden Fall werden die anfallenden Gebühren, die von den Kreditinstituten dem Veranstalter in Rechnung gestellt werden, fällig. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei überhaupt nicht oder in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden.
  • Einwendungen gegen die Rechnung hat der Teilnehmer innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Rechnung in Textform (z. B. per E-Mail) dem Veranstalter gegenüber anzuzeigen. Gesetzliche Ansprüche des Teilnehmers bei begründeten Einwendungen bleiben unberührt.
  • Der Teilnehmer kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber den Forderungen des Veranstalters aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Teilnehmer nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
  • Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Veranstalter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Der Veranstalter ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

5. Fehlzeitenregelung

Teilnahmebescheinigungen werden grundsätzlich nach Veranstaltungsende, sowie nur bei Besuch von mindestens 90 % der Unterrichtseinheiten, ausgestellt.

6. Rücktritt des Veranstalters

  • Falls der Teilnehmer die fällige Teilnahmegebühr innerhalb einer angemessenen Nachfrist nicht entrichtet, ist der Veranstalter nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
  • Ferner ist der Veranstalter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, wenn höhere Gewalt oder andere vom Veranstalter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. In diesem Fall wird eine bereits entrichtete Teilnahmegebühr abzüglich der Bearbeitungsgebühr dem Teilnehmer zurückerstattet.
  • Der Veranstalter wird den Teilnehmer von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis setzen.
  • Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Schadensersatz.

7. Vertragliche Stornierungsrechte des Teilnehmers

(1) Der Teilnehmer kann seine Anmeldung bis zu vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin bzw. dem ersten Termin einer Blockveranstaltung schriftlich abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 200,00 € pro Kurs stornieren.

Bei Stornierungen bis zu zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bzw. dem ersten Termin einer Blockveranstaltung fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 200,00 € pro Kurs.

Bei einem Kurs-Block bestehend z.B. aus 3 Kursen (z.B. Grund-, Aufbau und Abschlusskurs) entfallen Bearbeitungsgebühren in Höhe von 200,00 € pro Kurs, bei drei gebuchten Kursen sind es zusammen 600,00 €.

Bei Stornierungen weniger als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 90% der Teilnahmegebühr für den Kurs an. Bei einem Kurs-Block bestehend aus z.B. 3 Kursen (z.B. Grund-, Aufbau- und Abschlusskurs) entfallen Bearbeitungsgebühren in Höhe von 90% der Teilnahmegebühr für den ersten Kurs und zusätzlich Bearbeitungsgebühren in Höhe von 200,00 € pro Kurs (z.B. Aufbau- und Abschlusskurs) an.
Bei drei gebuchten Kursen wären es zusammen: 90% der Teilnahmegebühr für den ersten Kurs und zusätzlich 200,00 € für den Aufbaukurs und 200,00 € für den Abschlusskurs.

Bei Nichterscheinen am Tag des Kursbeginns besteht kein Anrecht auf Erstattung der Teilnahmegebühr.

(2) Die Stornierungserklärung ist zu ihrer Wirksamkeit schriftlich per Online, Post oder Telefax bis spätestens einen Werktag vor Veranstaltungsbeginn an den Veranstalter zu richten.

  1. Haftung des Veranstalters
    Für die Haftung des Veranstalters sowie für die eigene Haftung seiner Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – gelten folgende Regelungen:

(1) Für Schäden haftet der Veranstalter nur, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen.
Wesentliche Vertragspflichten in diesem Sinne sind Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Teilnehmers schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Wird eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, ist die Haftung des Veranstalters auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(2) Handelt der Teilnehmer als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, so gelten ergänzend folgende Haftungsbeschränkungen:

Für die Fälle der anfänglichen Unmöglichkeit haftet der Veranstalter nur, wenn ihm das Leistungshindernis bekannt war oder die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht.

Die Verjährungsfrist für Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Veranstalter beträgt ein Jahr gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich herbeigeführt.

(3) Die vorstehend unter dieser Ziffer 2 aufgeführten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Veranstaltungen und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(4) Der Veranstalter ist für fremde Inhalte des Online-Portals und der Lernplattform nur dann verantwortlich,

a. wenn er Kenntnis von den rechtswidrigen Handlungen oder den Informationen hat und im Falle von Schadensersatzansprüchen auch die Tatsachen oder Umstände kennt, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird und

b. wenn er nicht unverzüglich tätig geworden ist, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald er diese Kenntnis erlangt hat.

Von den Inhalten sämtlicher Seiten, auf die direkte oder indirekte Verweise (inkl. sog. „Links“) aus dem Online-Portal, der Lernplattform und Angeboten des Veranstalters bestehen, distanziert sich der Veranstalter ausdrücklich und übernimmt keinerlei Verantwortung und Haftung für diese. Für die Inhalte dieser Seiten sind die Anbieter der jeweiligen Seiten selbst verantwortlich. Dasselbe gilt für alle Inhalte der Seiten, die innerhalb des Online-Portals und der Angebote des Veranstalters in sog. „Frames“ unter einer Navigationsleiste dargestellt werden.

(5) Werden Schadenersatzansprüche erhoben, so müssen sie innerhalb von 3 Monaten nach schriftlicher Ablehnung durch den Veranstalter klageweise geltend gemacht werden. Eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass innerhalb der Frist ein selbständiges Beweisverfahren eingeleitet wurde.

(6) Der Teilnehmer ist verpflichtet, etwaige Schäden im Sinne vorstehender Haftungsregelungen unverzüglich gegenüber dem Veranstalter schriftlich anzuzeigen oder vom Veranstalter aufnehmen zu lassen, so dass der Veranstalter möglichst frühzeitig informiert ist und eventuell gemeinsam mit dem Teilnehmer noch Schadensminderung betreiben kann.

9. Datenschutz

(1) Personenbezogene Daten, die Besucher des Online-Portals und der Lernplattform zur Freischaltung bestimmter Funktionen im Wege der Registrierung eingeben und elektronisch an ORTHOSONO Hessen senden, werden mittels SSL-Protokoll verschlüsselt übertragen. Die Daten werden abhängig von ihrem Verwendungszweck bei ORTHOSONO verarbeitet.

(2) Werden ORTHOSONO oder einem der Mitarbeiter E-Mails gesendet, so wird die angegebene E-Mail-Adresse des Absenders nur für die Korrespondenz mit dem Sender verwendet. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die Datenübertragung von E-Mails über das Internet sowohl gesichert als auch ungesichert erfolgt und die Daten somit von Unbefugten zur Kenntnis genommen oder auch verfälscht werden können. Ein verschlüsselter Versand von E-Mails kann beantragt werden.

(3) Der Teilnehmer hat die gesetzlichen Bestimmungen über Datenschutz und Datensicherheit zu beachten. Der Teilnehmer ist bei der Weitergabe von Daten an den Veranstalter für die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften über den Datenschutz und die Datensicherheit verantwortlich.

(4) Der Veranstalter verarbeitet die personenbezogenen Daten des Teilnehmers, soweit diese erforderlich sind, um ein Vertragsverhältnis mit dem Teilnehmer einschließlich seiner inhaltlichen Ausgestaltung zu begründen oder zu ändern (Bestandsdaten) und durchzuführen.

(5) Beauftragt der Veranstalter Rechtsanwaltskanzleien und/oder Inkassounternehmen mit der Einziehung seiner Forderungen, kann er die zur Abrechnung mit dem Teilnehmer erforderlichen Daten an diese übermitteln, soweit es zum Einzug der Forderungen und der Erstellung einer detaillierten Rechnung erforderlich ist, Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO. Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, gegen diese Datenweitergabe Widerspruch einzulegen (Art. 21 Abs. 1 DS-GVO). Sofern die von dem Teilnehmer vorgebrachten Interessen denen des Veranstalters überwiegen, erfolgt keine Datenweitergabe an Rechtsanwaltskanzleien und/oder Inkassounternehmen. Der Dritte ist zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses verpflichtet. Gleiches gilt, soweit der Veranstalter einen anderen Dienst-Anbieter, dessen er sich zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen bedient, mit der Rechnungsstellung und dem Forderungseinzug beauftragt.

(6) Die Daten werden nur solange aufbewahrt, wie es im Rahmen dieser Vereinbarung und unter Einhaltung des anwendbaren Rechts erforderlich ist.

(7) Darüber hinaus behandelt der Veranstalter die Daten vertraulich und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen. Eine über den hier beschriebenen Umfang hinausgehende Erhebung oder Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Teilnehmers erfolgt nur mit vorheriger Einwilligung des Teilnehmers.

(8) Der Teilnehmer ist hiermit über Art, Umfang, Ort und Zweck der Verarbeitung der für die Ausführung von den Leistungen des Veranstalters erforderlichen personenbezogenen Daten ausführlich unterrichtet worden. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO.

(9) Die ausführlichen Informationspflichten nach Art. 13 und Art. 14 DS-GVO sind erhältlich über die Website von ORTHOSONO unter www.orthosono.de, per E-Mail über konermann@orthosono.de.

(10) Sofern eine Datenverarbeitung auf Grundlage einer Einwilligung erfolgt, kann der Teilnehmer seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Den Widerruf hat der Teilnehmer an

ORTHOSONO
für Fort- und Weiterbildung
Robert-Koch-Str. 33
34260 Kaufungen
E-Mail: konermann@orthosono.de

zu richten. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass eine Bearbeitung seines Widerrufs nur gewährleistet werden kann, wenn Name, Anschrift, private und dienstliche Email und ggf. bei Ärzten die EFN genannt werden.

10.Schlussbestimmungen

(1) Der Teilnehmer darf – vorbehaltlich der Abtretung von Geldforderungen gemäß § 354 a HGB sowie der hiervon abweichenden Bestimmungen in diesen Vertragsbedingungen – einzelne Rechte dieses Vertrages sowie den Vertrag im Ganzen nicht auf Dritte übertragen, es sei denn der Veranstalter erteilt hierzu ausdrücklich seine schriftliche Zustimmung. Der Veranstalter wird die Zustimmung erteilen, wenn berechtigte Belange des Teilnehmers an der Übertragung von Rechten die Interessen des Veranstalters überwiegen.

(2) Willenserklärungen dürfen von beiden Vertragsparteien in elektronischer Form abgegeben werden und gelten damit als schriftlich abgegeben, soweit nicht ein gesetzliches Schriftformerfordernis besteht oder die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen die elektronische Form ausschließen.

(3) Erfüllungsort ist je nach gebuchten Kursen derzeit sowohl Kaufungen als auch Kassel, soweit der Teilnehmer Kaufmann ist.

(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, ist der Sitz des Veranstalters, sofern der Teilnehmer Kaufmann ist oder keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Wirksamwerden dieser Bedingungen ins Ausland verlegt hat oder wenn sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Der Veranstalter ist berechtigt, den Teilnehmer auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand gerichtlich in Anspruch zu nehmen.

(5) Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Die Anwendung des „Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen“ und des „Einheitlichen Gesetzes über den Abschluss internationaler Kaufverträge“ sowie des „Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf“ werden ausgeschlossen. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.

(6) Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Abweichende oder ergänzende Bedingungen sowie Änderungen dieses Vertrages einschließlich dieser Schriftformklausel gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart und ausdrücklich als Änderung oder Ergänzung gekennzeichnet werden.

(7) Sollten Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam bzw. undurchführbar sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Das Gleiche gilt, sobald sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien, eine angemessene Ersatzregelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, dem wirtschaftlich am nächsten kommt, was die Parteien wollten bzw. vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder die Lücke bedacht hätten.

Prof. Dr. med. Werner Konermann, Stand 01.08.2022